Qualitätssicherung und Rechtliche Grundlagen bei Ärzten

Qualitätssicherung durch Zertifizierungsnachweise

Nur Ärzte, die ihre Approbation nachgewiesen haben, werden freigeschaltet. Positionieren Sie sich in einer Reihe anerkannter Fachkollegen und heben Sie Ihre besondere Expertise in ausgewählten Bereichen hervor.

Rechtliche Grundlagen

Wir können in diesem Rahmen natürlich keine erschöpfende Rechtsberatung bieten, dennoch hier ein paar Worte zu den rechtlichen Grundlagen Ihrer Präsentation bei Gesundheitkompakt:

Vor dem Gesetz gelten niedergelassene Ärzte als freie Unternehmer. Das bedeutet auch, daß sie in gewissem Maße zu unternehmerischem Denken angehalten sind und dabei den marktüblichen Wettbewerbsregeln Folge leisten müssen.

Sinngemäß dürfen Sie mit allem werben, was Ihre Patienten sinnvoll und sachgerecht über Ihr Leistungsspektrum informiert, auch und gerade mit besonderem Fokus auf Ihren individuellen Leistungskatalog und Behandlungsschwerpunkte.

Sie dürfen dabei jedoch nicht gegen ethische Grundsätze verstoßen, indem Sie sich ungebührlich gegen andere hervorheben, beispielsweise durch Benutzung von Superlativen oder Geben von Erfolgsgarantien und natürlich dürfen Sie bei Ihrer Werbung in keiner Form gegen Ihre ärztliche Schweigepflicht verstoßen, indem Sie z.B. besondere Patienten nennen oder sogar zitieren. Zudem dürfen Sie nicht für Produkte anderer Unternehmen werben wie medizinische Geräte oder Medikamente.

Die gesetzlichen Regelungen, die für das Praxis-Marketing relevant sind, sind derzeit vor allem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und speziell für den Gesundheitsbereich die Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

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